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Wie wir unsere Software barrierefrei machen

Unsere Software soll für alle Menschen verständlich und nutzbar sein, auch für Menschen mit Behinderung.

Denn Verwaltungsaufgaben am Arbeitsplatz zu erledigen, sollte für niemanden ein Hindernis darstellen.

Jedes Entwicklerteam, das an einem Lucca-Modul arbeitet, hat mindestens eine Person, die für die Barrierefreiheit der Benutzeroberfläche verantwortlich ist. Diese Person verfügt über fundiertes Wissen zu den geltenden Webstandards und unserer Plattform, um alle Qualitätsanforderungen sicherzustellen.

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Unser Ziel

Unser Ziel für 2025 ist es, für alle unsere Softwarelösungen – insbesondere für die Workflows innerhalb der Mitarbeiterprofile – eine teilweise Konformität mit den Barrierefreiheitsstandards zu erreichen.

In Deutschland sind die Anforderungen der BITV 2.0 derzeit vor allem für öffentliche Stellen verbindlich; für rein private B2B-Unternehmen besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht. 

In Frankreich gilt hingegen die RGAA-Richtlinie, die für öffentliche Stellen sowie für sehr große Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 250 Mio. € verpflichtend ist. Lucca liegt unterhalb dieser Umsatzschwelle, setzt die RGAA-Vorgaben jedoch freiwillig um – aus Überzeugung und um allen Nutzer:innen eine möglichst inklusive und barrierefreie Erfahrung zu bieten. Da die französische RGAA auf denselben internationalen Standards (WCAG 2.1) basiert wie die deutsche BITV 2.0, sind unsere Maßnahmen auch für Kund:innen in Deutschland relevant.

Die RGAA ist eine umfassende Richtlinie, mit der die Barrierefreiheit einer Website und ihrer Inhalte auf Basis der internationalen WCAG-Normen bewertet wird. Es gibt drei Konformitätsstufen: 

Stufe AAA: höchste Stufe, bei der alle Kriterien der RGAA eingehalten werden 

Stufe AA: mittlere Stufe, die als guter Standard gilt, wenn ein wesentlicher Teil der Kriterien (mindestens 50 %) erfüllt wird

Stufe A: niedrigste Stufe, wenn es keine gültigen Auditergebnisse gibt, auf deren Grundlage die Einhaltung der Kriterien bewertet werden kann,  oder wenn weniger als 50 % der Kriterien der RGAA erfüllt werden

Sobald wir die erste Stufe erreicht haben, der Teilkonformität erreicht haben, werden wir unser Ziel ausweiten und auch die Workflows innerhalb der Profile von Führungskräften und Administrator:innen barrierefrei gestalten.

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Die RGAA-Richtlinie für die Barrierefreiheit digitaler Inhalte

Die RGAA wird von der französischen Regierung veröffentlicht und umfasst eine Liste mit 106 Prüfkriterien. Mit diesem Regelwerk lässt sich die Barrierefreiheit einer Websoftware bewerten.
Jedes Kriterium kann mit dem Status „konform“, „nicht konform“ oder „nicht anwendbar“ versehen werden. Die Summe der konformen Kriterien geteilt durch die Anzahl der anwendbaren Kriterien ergibt ein Ergebnis in Prozent.

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Fortschritt

Software Erreichter Score Datum Prüfer
Core HR45,2 %Juli 2024Ideance
Absences40.0%August 2024Ideance
Performance55.6%Juli 2024Ideance
Training69.1%Januar 2025Ideance
Timesheet65 % für die Konfigurationen für Anwesenheit nach Stunde und TagFebruar 2025Access42
OfficeAudit ausstehend--
ExpensesAudit ausstehend--
InvoicesAudit ausstehend--
EngagementAudit ausstehend--
PayslipAudit ausstehend--
CompensationAudit ausstehend--

Die grundlegende HR-Suite (bestehend aus Core HR, Absences und Performance) hat aktuell durchschnittlich einen Score von 37 %.

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Weitere Maßnahmen

Parallel zu diesen Audits führen wir interne und externe Schulungen für unsere Mitarbeitenden sowie wiederkehrende Trainings zur Sensibilisierung zum Thema Barrierefreiheit durch:

  • Training zum Testen der Barrierefreiheit mit Screenreadern (Access42)
  • Training zum Entwickeln zugänglicher, RGAA-konformer Websites (Access42) 
  • praktische Demo zur Verwendung eines Screenreaders (vom französischen Blindenverband FAF)
  • jährliche „Woche der Barrierefreiheit“
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Unterstützung

Da unsere Benutzeroberflächen aktuell noch nicht vollständig barrierefrei sind und es zu Problemen kommen kann, stehen wir unseren Benutzer:innen jederzeit zur Verfügung.

Wir nehmen alle Anfragen zum Thema Barrierefreiheit sehr ernst und versuchen unser Bestes, so viel wie möglich in kürzester Zeit umzusetzen. Für Rückfragen und Anregungen erreichen Sie uns über die folgenden Kontaktwege: 

Post: Lucca Software GmbH, Rosa-Bavarese-Straße 3, 80639 München, Deutschland

Wir werden immer versuchen, eine passende Lösung für Ihr Anliegen zu finden, und bedanken uns im Voraus für Ihr Feedback.

Lucca möchte allen Benutzer:innen eine inklusive, barrierefreie Erfahrung ermöglichen. Unsere Teams arbeiten kontinuierlich daran, die Software anhand von Best Practices und gesetzlichen Anforderungen zu verbessern.