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Die Kündigung von Werkstudenten folgt grundsätzlich den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, lässt sich aber vertraglich anpassen.
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Die Berechnung hängt vom Zugang der Kündigung und festen Terminen wie Monatsende ab.
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Sonderfälle wie Probezeit, fristlose Kündigung oder Statusverlust beeinflussen die Beendigung zusätzlich.
Werkstudenten sind aus vielen HR-Strategien nicht mehr wegzudenken: Unternehmen können sie flexibel einsetzen und haben die Möglichkeit, langfristig mit ihnen zusammenzuarbeiten. Geht es jedoch um die Kündigung, entsteht in der Praxis schnell Unsicherheit. Denn welche Kündigungsfrist für einen Werkstudentenjob gilt, ist nicht immer eindeutig und hängt von mehreren Faktoren ab. Gerade im HR-Kontext führt das schnell zu Fehlannahmen oder uneinheitlichen Regelungen.
Welche Kündigungsfrist gilt also genau bei einem Werkstudentenjob? Hängt sie vom Arbeitsvertrag ab oder gelten feste gesetzliche Fristen? Und welche Aspekte und Besonderheiten müssen HR-Teams bei der Kündigung prüfen und beachten?
Kündigungsfrist für Werkstudenten: Welche Regelungen gelten im Arbeitsvertrag?
Um die Kündigungsfrist für Werkstudenten richtig einzuordnen, lohnt sich zunächst ein Blick auf den rechtlichen Rahmen dieser Beschäftigungsform. Denn obwohl beschäftigte Studierende in einigen Bereichen Sonderregelungen unterliegen, gelten diese nicht automatisch für alle arbeitsrechtlichen Fragen.
Was ist ein Werkstudent? Definition, Besonderheiten und Abgrenzung
Als Werkstudent oder Werkstudentin bezeichnet man Studierende, die während ihres Studiums, etwa an einer Universität oder einer Hochschule, auch in einem Unternehmen arbeiten. Im Unterschied zu anderen Beschäftigungsformen – etwa Minijobs – werden sie für einen Werkstudentenjob häufig in Bereichen eingesetzt, die zu ihrem Studienfach passen, und sammeln so praktische Erfahrung.
Besonders relevant sind die Unterschiede bei der Sozialversicherung. Während sie in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind, fallen in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Studium im Vordergrund steht. Während des Semesters ist beispielsweise eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden zulässig. Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, mehr Stunden zu arbeiten, aber nur, wenn dies zeitlich begrenzt bleibt (26-Wochen-Regel).
Diese Sonderregelungen führen in der Praxis oft zu der Annahme, dass für einen Werkstudentenjob auch bei arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung oder Kündigungsfrist gesonderte Regeln gelten. Das ist jedoch nicht der Fall und daher immer genau zu prüfen.
Arbeitsvertrag für Werkstudenten: Welche Kündigungsfrist gilt?
Für Werkstudenten gelten grundsätzlich die allgemeinen Regelungen des Arbeitsrechts. Entscheidend für die Kündigungsfrist für Werkstudenten ist dabei vor allem, was im befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Ist im Werkstudentenvertrag keine individuelle Kündigungsfrist festgelegt, greifen automatisch die gesetzlichen Vorgaben. Diese sehen eine Mindestkündigungsfrist vor, die für alle Arbeitnehmer gilt. Der Vertrag kann aber auch Vereinbarungen über längere Fristen enthalten, solange sie rechtlich zulässig sind.
Grundlegende Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die gesetzlichen Vorgaben nach § 622 BGB bilden die Grundlage für Kündigungen – auch bei Werkstudenten. Sie definieren die Rahmenbedingungen für Fristen, deren Berechnung sowie eventuelle Abweichungen im Arbeitsvertrag.
Werkstudenten werden dabei arbeitsrechtlich wie andere Beschäftigte behandelt. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist zudem die Schriftform.
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Wenn ein Werkstudent oder eine Werkstudentin selbst kündigen, beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen. Die Beendigung ist zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung zugeht. Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung schriftlich erfolgt.
Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Auch für Arbeitgeber gilt zu Beginn eine Frist von vier Wochen. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sie sich jedoch stufenweise: Nach zwei Jahren beträgt sie beispielsweise einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren schon zwei Monate zum Monatsende.
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Probezeit: Verkürzte Fristen
Während der Probezeit in Deutschland können Werkstudenten und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einfacher beenden als danach. Voraussetzung ist, dass diese Probephase im Werkstudentenvertrag vereinbart wurde.
In dieser Zeit sind die Fristen verkürzt und die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich erleichtert: So kann eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Kündigungsfristen im Vergleich
| Phase des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist | Fester Termin erforderlich? |
|---|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen | Nein |
| Nach der Probezeit | Mindestens 4 Wochen | Ja (15. oder Monatsende) |
Für HR ist vor allem der Unterschied entscheidend: Während der Probezeit kann die Beendigung flexibel erfolgen, danach greifen wieder feste Termine.
In der Praxis können auch Sonderfälle relevant werden, etwa bei einer Probezeit bei Wiedereinstellung, für die teilweise eigene Regelungen gelten.
Berechnung von Kündigungsfristen: Schritt für Schritt
Um Kündigungen korrekt zu berechnen, müssen HR-Verantwortliche vor allem den richtigen Endtermin beachten:
Zulässigen Beendigungstermin prüfen
In vielen Fällen ist eine Beendigung nur zum 15. oder zum Monatsende möglich. Der Endtermin muss also auf einen dieser Stichtage fallen.Frist und Termin zusammen denken
Die Frist muss vollständig ablaufen, bevor der nächste zulässige Termin erreicht wird. Liegt dieser danach, verschiebt sich das Ende entsprechend.Zugang der Kündigung bestimmen
Entscheidend ist, wann die Kündigung tatsächlich eingeht – ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist.
In einzelnen Fällen können abweichende Regelungen vereinbart sein, etwa Fristen bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats. Diese kommen in der Praxis jedoch seltener vor.
Abweichende Kündigungsfristen im Werkstudentenvertrag
Vertragliche Vereinbarungen können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Sie haben Vorrang, solange sie die gesetzliche Mindestfrist nicht unterschreiten. In der Praxis werden zum Beispiel häufig längere Fristen vereinbart.
Voraussetzung ist immer, dass die Regelung klar im Arbeitsvertrag festgehalten ist. In der Regel sind beide Seiten gleichermaßen an solche abweichenden Fristen gebunden.
Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?
Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, der es unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Pflichtverletzungen durch beschäftigte Studierende sind zum Beispiel:
Diebstahl oder Betrug
beharrliche Arbeitsverweigerung
grobes Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten oder Team
Pflichtverletzungen durch Arbeitgeber können ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen, etwa:
ausbleibende oder verspätete Gehaltszahlungen
erhebliche Verstöße gegen den Arbeitsschutz
unzumutbare Arbeitsbedingungen
Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Grund bekannt wurde. Zudem ist häufig eine vorherige Abmahnung bzw. Beschwerde erforderlich – es sei denn, das Fehlverhalten ist besonders schwerwiegend. Die Anforderungen sind also hoch – HR-Teams sollten fristlose Kündigungen also immer sorgfältig prüfen.
Besonderheiten bei befristeten Werkstudentenverträgen
Bei befristeten Werkstudentenverträgen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, sofern die Befristung eindeutig geregelt ist.
Eine Verlängerung ist möglich, setzt jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben voraus. Ohne sachlichen Grund ist die Befristung in der Regel auf maximal zwei Jahre begrenzt. Wichtig ist außerdem: Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden, da sie andernfalls unwirksam ist.
Fristen für die Kündigung bei Statusverlust
Der Werkstudentenstatus ist an das Studium gebunden. Endet das Studium, entfällt dieser Status – das Arbeitsverhältnis besteht jedoch zunächst weiter.
Eine automatische Beendigung erfolgt nur, wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Andernfalls müssen die regulären Fristen eingehalten werden, und das Unternehmen kann kündigen, wenn der Studierendenstatus Voraussetzung für die Beschäftigung war.
Werkstudenten müssen unverzüglich mitteilen, wenn ihr Studium endet. Unternehmen prüfen dies über eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt, gelten die Bedingungen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses, einschließlich Beiträgen zur Sozial-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Aufhebungsvertrag: Alternative zur ordentlichen Kündigung
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einvernehmliche, schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Der Beendigungszeitpunkt kann dabei frei festgelegt werden und ist nicht an die üblichen Fristen gebunden. Damit kann ein Aufhebungsvertrag die regulären Fristen für die Kündigung ersetzen. Zusätzlich können weitere Punkte geregelt werden, etwa Abfindungen oder offene Ansprüche.
Häufige Fehler rund um Kündigungsfristen vermeiden
Im HR-Alltag treten bei der Anwendung von Kündigungsfristen immer wieder ähnliche Fehler auf. Die häufigsten sind:
Falscher Beendigungstermin
Die Vorgabe, die Beschäftigung zum 15. oder dem Monatsende zu beenden, wird nicht berücksichtigt.Zugang mit Versand verwechselt
Entscheidend ist der Eingang der Kündigung, nicht das Versanddatum.Probezeit falsch übertragen
Kürzere Fristen aus der Probezeit werden fälschlicherweise danach weiter angewendet.Formvorschriften übersehen
Die Kündigung erfolgt nicht schriftlich und ist damit unwirksam.Vertragsdetails nicht beachtet
Individuelle Vereinbarungen im Werkstudentenvertrag wurden nicht geprüft.Statusänderungen nicht beachtet
Änderungen im Studierendenstatus werden nicht berücksichtigt.
Gerade im Arbeitsalltag lohnt es sich, diese Punkte genau zu beachten, um typische Fehler bei der Kündigung zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen zu Kündigungsfristen für Werkstudenten
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Entscheidend ist jedoch, was individuell vereinbart wurde oder ob längere Fristen greifen.
Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Die Frist muss vollständig ablaufen, bevor der nächste zulässige Beendigungstermin (z. B. Monatsende) erreicht wird.
Nur in Ausnahmefällen. Eine sofortige Kündigung setzen wichtige Gründe voraus, etwa eine schwerwiegende Pflichtverletzung.
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis an den Studierendenstatus gebunden ist.
Ja, abweichende Fristen sind möglich, solange sie die gesetzlichen Mindestvorgaben nicht unterschreiten und klar vereinbart wurden.


